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2G PLUS REGEL

Zutritt oder Teilnahme nur für Genesene und Geimpfte mit Test

(maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test)
 

Regelungen für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag
Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind immunisierten und getesteten Personen gleichgestellt. Sie benötigen weder einen Impf- noch einen Testnachweis.

Der Altersnachweis erfolgt durch Kinder-/Personalausweis, Schülerausweis oder ähnliches.

Schüler*innen ab dem 16. Geburtstag

Statt des zusätzlichen Testnachweises können Schüler*innen ab dem 16. Geburtstag auch eine Bescheinigung der Schule und einen Schülerausweis vorlegen.

Dreifach geimpfte Personen benötigen ab dem 13.01.2022 keinen Testnachweis.

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