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2G PLUS REGEL
Zutritt oder Teilnahme nur für Genesene und Geimpfte mit Test
(maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test)
Regelungen für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag
Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind immunisierten und getesteten Personen gleichgestellt. Sie benötigen weder einen Impf- noch einen Testnachweis.
Der Altersnachweis erfolgt durch Kinder-/Personalausweis, Schülerausweis oder ähnliches.
Schüler*innen ab dem 16. Geburtstag
Statt des zusätzlichen Testnachweises können Schüler*innen ab dem 16. Geburtstag auch eine Bescheinigung der Schule und einen Schülerausweis vorlegen.
Dreifach geimpfte Personen benötigen ab dem 13.01.2022 keinen Testnachweis.
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