1. Die in diesem Mitgliedsvertrag vereinbarte Vertragslaufzeit ist bindend. Eine Kündigung ohne wichtigen Grund während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Eine Kündigung kann per E-Mail oder per Post eingereicht werden. Das Vertragsverhältnis wird zunächst auf die in diesem Vertrag bestätigten Modalitäten vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat zum Vertragsende und hat in Schriftform zu erfolgen. Maßgeblich ist der nachweisbare Eingang des Kündigungsschreibens. Die Beweislast zum Nachweis der ordentlichen Kündigung liegt beim Mitglied. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit geht die Vereinbarung in ein unbefristetes Vertragsverhältnis über. Die Kündigungsfrist beträgt dann einen Monat zum Monatsende. Der Mitgliedsbeitrag wird bis zum 1. des Monats, eigenständig überwiesen. (Die Überweisung ist ab dem Monat des Vertragsbeginns fällig und fortlaufend bis zu einer ordentlichen Kündigung monatlich zu entrichten. Ferien und Feiertage sind in dem monatlichen Mitgliedsbeitrag berücksichtig und somit nicht ausgeschlossen.) Kommt ein Mitglied mit zwei Beiträgen in Zahlungsverzug, kann das Connect Dance Studio den Vertrag gesamt fällig stellen. Die monatlichen Entgelte können im Rahmen einer jährlichen Inflationsanpassung erhöht werden. Bei Fragen zu bestehenden Verträgen, Kündigungen etc. wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Adresse.
2. Außerordentliche Kündigung
a) Der Schüler kann den Unterrichtsvertrag nur dann außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn er nachweist, dass ihm eine weitere Teilnahme am Unterricht dauerhaft bis zum regulären Vertragsablauf ohne eigenes Verschulden unmöglich oder unzumutbar ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Schüler durch ein ärztliches Attest nachweist, dass er aus körperlichen Gründen dauerhaft nicht mehr zur Teilnahme am Tanzunterricht in der Lage ist.
b) Ein Umzug des Schülers begründet ein Recht zur außerordentlichen Vertragskündigung nur dann, wenn der Schüler den Unterricht von seinem neuen Wohnort aus nicht mehr in zumutbarer Weise mit eigenem PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln besuchen kann.
c) Eine außerordentliche Kündigung ist durch Vorlage entsprechender Unterlagen wie zum Beispiel einem Attest oder einer Meldebescheinigung glaubhaft zu machen.
3. Das vereinbarte Unterrichtshonorar wird für die Möglichkeit entrichtet, am Unterricht des Connect Dance Studios mit der vereinbarten wöchentlichen Stundenzahl teilzunehmen. Das Connect Dance Studio stellt einen Unterrichtsplatz zur Verfügung und gewährleistet dort die Möglichkeit eines fachgerechten Unterrichts. Projekte und Workshops sind nicht im regulären Kurshonorar enthalten.
4. Das Unterrichtshonorar ist in einem Jahreshonorar in zwölf Monatsraten aufgeteilt. Nimmt ein Schüler nicht am Unterricht teil, so ist das vereinbarte Honorar grundsätzlich trotzdem zu zahlen.
5. Durch Schüler versäumte Stunden können nach Absprache mit dem Lehrpersonal in anderen Klassen nachgeholt werden. Für die vom Schüler versäumten Unterrichtsstunden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung vom anteiligen Kurshonorar.
6. Der reguläre Tanzunterricht findet während der jeweils üblichen Schulferien und Feiertage des Landes Nordrhein Westfalen nicht statt. Die unterrichtsfreie Zeit ist bereits bei der Bemessung des Kurshonorars berücksichtigt. Bei Ausfall von Unterrichtsstunden die durch Renovierungsarbeiten oder durch sonstige Gründe seitens des Connect Dance Studios ausfallen, erfolgt, sofern keine Ausweichtermine angeboten werden, die anteilige Rückerstattung des gezahlten Kurshonorars. Ist es dem Connect Dance Studio im Falle höherer Gewalt unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin keinen Anspruch auf Rückerstattung des monatlichen Kursentgeltes.
7. Das Connect Dance Studio behält sich vor, falls aus organisatorischen Gründen erforderlich, Unterrichtszeiten zu ändern sowie eine andere Lehrkraft einzusetzen.